Kirchliche Arbeitgeber sind attraktiv und bieten Freiräume

Das Leben hält viele geplante und ungeplante Stationen für einen Menschen bereit und es wäre schön, wenn in unserer von Arbeit geprägten Welt, auch Arbeitgeber für diese "Ausnahmesituationen" Ihrer Mitarbeiter einen Plan hätten und etwas Flexibilität mitbringen würden.

 

Auch wenn man das von einer Kirche jetzt vielleicht nicht erwartet - die evangelische Landeskirche in Baden-Württemberg hat für ihre Mitarbeiter in diakonischen und landeskirchlichen Einrichtungen genau so ein Programm erarbeitet und die Ev. Kindertagesstätte und Hort Winspiel in Hügelsheim bietet Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genau diese Vorteile.

Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe

Die o. g., arbeitsrechtliche Vereinbarung, kurz AR-Attraktivität genannt, bietet die weiter unten auschnittsweise beschriebenen Vorteile und gilt überall dort, wo die Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (AR-M) und die Arbeitsrechtsregelung über die Anwendung der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der EKD (AR-AVR) angewendet werden. Diese sind zum 01.01.2016 in Kraft getreten.

 

Alle diese Regelungen, im folgenden beispielhaft aufgeführt, gelten auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kindertagesstätte.

Freie Tage bei Geburt, Taufe und Konfirmation eigener Kinder

Wenn Sie bereits ein oder mehrere Kinder haben, können Sie bei Geburt eines weiteren Kindes bis zu 5 Tage frei bekommen, um Kinder zu Hause zu versorgen, während die Mutter mit dem Neugeborenen noch in der Klinik ist.

 

Auch bei Taufe oder Konfirmation eines eigenen Kindes bekommen Sie einen freien Tag.

 

Mutterschutzzeiten werden übrigens voll angerechnet, wenn eine Jahressonderzahlung gezahlt wird.

 

Die genaue Regelung finden Sie in Artikel 1 und 2 der Vereinbarung zur AR-Attrativität.

Einen Tag frei bei Hochzeit, silberner Hochzeit und 50jährigem Dienstjubiläum

Wenn Sie heiraten, silberne Hochzeit feiern oder Ihr 50jähriges Dienstjubiläum feiern, erhalten Sie einen Tag frei.

 

Die genaue Regelung finden Sie in Artikel 1 und 2 der Vereinbarung zur AR-Attrativität.

Unbezahlter Sonderurlaub für unvorhersehbare Situationen

Manchmal braucht man einfach Zeit für andere und kann nicht arbeiten, bspw. wenn ein Kind oder Familien-Angehöriger schwer erkrankt oder einen Unfall hatte oder die eigenen Eltern pflegebedürftig werden.

 

In einem solchen Fall kann unbezahlter Sonderurlaub beantragt werden, für zunächst max. 5 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich und muss spätestens ein halbes Jahr vor Auslaufen der ersten Befristung gestellt werden.

 

Die genaue Regelung finden Sie in Artikel 1 der Vereinbarung zur AR-Attrativität.

Sabbatjahr mit Gehaltsaufteilung

Wer sich sein Geld gut einteilen kann und gerne einmal 1 Jahr aus der "Tretmühle" aussteigen kann, hat die Möglichkeit, mit einem Sabbatjahr zu planen, ohne auf finanzielle Sicherzeit verzichten zu müssen.

 

Und das geht bspw. so:

  • Vereinbarung einer Sabbatregelung für 4 Jahre
  • 3 Jahre zu 100% arbeiten aber nur 75% des Gehalts bekommen
  • im 4. Jahr nicht arbeiten und weiterhin 75% des Gehalts bekommen

Die genaue Regelung finden Sie in Artikel 1 und 2 der Vereinbarung zur AR-Attrativität.

Viele weitere Möglichkeiten und weitere Infos

Es gibt viele weitere Möglichkeiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern landeskirchlicher Einrichtungen offen stehen.

 

Weitere Details können Sie in der Broschüre "Freiräume in Kirche und Diakonie" (PDF-Download Broschüre Freiräume in Kirche und Diakonie, 2,44 Mb) nachlesen.