Liebe Eltern,
nach Rücksprache mit der Gemeinde Hügelsheim, wurde von Seiten der Abrechnungsstellen entschieden den Kindergartenbeitrag einzuziehen, da eine Öffnung der Kindertagesstätten zum 18.01.2021 im Raum steht. Dies werden wir nach der Pressekonferenz am Donnerstag erfahren.
Im Dezember 2020 wurden die vertraglichen Unterlagen aktualisiert, angepasst und auf Pandemiebedingungen erweitert, diese haben wir Ihnen über die Kita-App und als Aushang auf der Kita Pinnwand weitergeleitet. Darin steht, dass der Kindergartenbeitrag zu bezahlen ist, wenn die Einrichtung nicht länger als drei Wochen am Stück in einem Monat geschlossen ist. Dies bedeutet, dass es im Dezember nur 9 Tage waren und im Januar bis zum 14.01.2021 nur 8 Tage sind.
Leider haben wir keine besseren Nachrichten für Sie und bitten um ihr Verständnis. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn wir von Seiten der Gemeinde und Verwaltungsstelle neue Informationen erhalten oder es Änderungen gibt.
Verlängerung der Kita- Schließung vom 14.01.2021
Liebe Eltern,
leider werden die Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben!
In der Pressekonferenz um 10.45 Uhr hat Herr Kretschmann mitgeteilt, dass Kindertagesstätten und Schulen bis 31.01.2021 nicht öffnen werden.
Eine Notbetreuung vor Ort wurde bereits zu Beginn des Lockdowns eingerichtet, diese wird auch zukünftig angeboten.
Ihr Kita Team
Antrag auf Notbetreuung ab 16.12.2020
Sie benötigen einen Notbetreuungsplatz?
Dann füllen Sie diesen Antrag aus und schicken ihn per Email an info@kita-windspiel.de
Liebe Eltern,
wie Sie bereits in den Nachrichten mitbekommen haben, werden Kitas und Schulen bundesweit ab Mittwoch, 16.12.2020 geschlossen. Die Schließung wird aufgrund der Corona Pandemie bis einschließlich 10.01.2021 andauern. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden.
Eine Notbetreuung wird in unserer Kindertagesstätte angeboten.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home- Office- Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist.
Weitere Änderungen oder Information erhalten Sie umgehend über die Kita App oder unsere Homepage www.kita-windspiel.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kita Windspiel
Erwachsene
und Kinder über 10 Jahren.
Nur eine Bezugsperson bringt das Kind, bitte bringen Sie ihr Kind nicht zusammen.
Nur gesunde Kinder dürfen bleiben, daher messen wir im Einzelfall auch Fieber.
Gründliches Händewaschen nach Betreten der Einrichtung.
Frühstück und ausreichend ungesüßte Getränke sind mitzubringen.
Vor der Tür und im Kindergarten 1,5 m Abstand halten
Schützen Sie sich und andere!
Die gebuchten Betreuungszeiten ihres Kindes sind wieder möglich, mit Wartezeiten muss gerechnet werden. Wir können keine Kinder vorher annehmen oder länger betreuen!
Krippenkinder benutzen den Garteneingang, alle Kita Kinder den Haupteingang. Bitte klingel Sie und warten, ihr Kind wird von einer Erzieherin abgeholt.
Auf dem nachfolgenden, grauen Button erfahren Sie, ob Ihnen eine Entschädigung im Verdienstausfall zusteht und das entsprechende Formular herunterladen. Ein Klick und Sie wissen mehr.
Wann macht die Kita wieder auf?
Diese Frage können wir leider noch nicht beantworten. Auch wir hoffen auf eine baldige Verbesserung der Situation. Sobald es Neuigkeiten durch die Gemeinde, das Kultusministerium oder die Medien gibt, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Was passiert mit dem bereits bezahlten Elternbeitrag?
Leider haben wir diesbezüglich noch keine Rückmeldung aus dem Verrechnungs- und Service Amt Baden- Baden. Sobald wir neue Informationen haben, werden wir Sie darüber informieren. Wir sind bemüht und bitten um Ihr Verständnis für diese außergewöhnliche Lageentwicklung.
Wird der Elternbeitrag für den folgenden Monat eingezogen?
Aufschluss darüber gibt die Information der Gemeindeverwaltung.
Diese können Sie auch auf der Kita Homepage unter der Rubrik Corona mit der Überschrift
"Neuste Informationen aus der Gemeindeverwaltung..." finden.
Ich habe das Essensgeld für mein Kind bezahlt, bekomme ich das Geld zurück?
> Da der Essensbeitrag bereits entrichtet wurde und Ihr Kind am warmen Mittagessen (Monat Dezember 2020) teilgenommen hat, kann der Beitrag nicht zurück erstattet werden.
Muss ich mein Kind vom Mittagessen abmelden?
> Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, durch die generelle Schließung der Einrichtung, entstehen für Sie keine Kosten im Folgemonat. Es wird kein Essensbeitrag eingezogen!